Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Bedingungen für Mitgliedschaft, Training, Probetraining und Veranstaltungen der Neufundländer Wasserarbeitsgruppe NRW e.V.
Diese AGB werden vor Veröffentlichung der neuen Webseite final ausformuliert. Der folgende Text ist ein Platzhalter für v1.0 und nennt die wichtigsten Regelungs-Bereiche.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Mitgliedschaften und Teilnahmen, die durch die Neufundländer Wasserarbeitsgruppe NRW e.V. (im Folgenden „NWAG-NRW e.V." oder „Verein") angeboten werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung.
2. Mitgliedschaft
Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach den Vorgaben der Vereinssatzung. Die Mitgliedschaft beginnt mit einer Probemitgliedschaft. Beiträge: Aufnahmegebühr 100,00 €, Jahresbeitrag 200,00 €. Einzug per SEPA-Lastschrift jährlich zum 15. März.
3. Training und Probetraining
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt die jeweils aktuelle Trainingsordnung sowie die Benutzungsordnung des Trainingsgeländes.
4. Voraussetzungen
Für die Teilnahme erforderlich sind: Hundehaftpflichtversicherung, eigene private Haftpflichtversicherung, gültiger Impfschutz des Hundes (insbesondere Tollwut), Schwimmnachweis von mindestens 200 m vor jeder Saison.
5. Anmeldung und Stornierung von Veranstaltungen
Anmeldungen zu Veranstaltungen, Cups und Workshops erfolgen schriftlich oder über das jeweilige Anmeldeformular. Stornierungsregelungen werden je Veranstaltung in der Ausschreibung festgelegt.
6. Haftung
Die Teilnahme an Trainings, Veranstaltungen und Wettkämpfen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vereins für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die durch den Hund eines Mitglieds oder Gastes verursacht werden, haftet der jeweilige Hundeführer.
7. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
8. Tierschutz
Tierschutzwidriges Verhalten jeglicher Art führt zum sofortigen Platzverweis und kann den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben. Die Vorgaben des Tierschutzgesetzes sowie des Landeshundegesetzes NRW sind einzuhalten.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vereins.
Stand: v1.0, Platzhalter, finale Fassung folgt vor Go-Live.